Halt halt, nicht so schnell. Die Verleihung des Titels war nur eine juristisch vollkommen nicht-bindende Absichtsbekundungserklärung, die an die der Titelverleihung vorausgehenden Erfüllung üblicher Vorleistungen anknüpft.Ja genau. Wenn es jemand verdient, Freifrau zu werden, dann doch wohl ich.
Ich hatte mir das jetzt so vorgestellt: ich stell mir eine eigene Truppe zusammen, die alle anderen platthaut und meine Sänfte trägt, und als Gegenleistung für diese Dienste verleihe ich der Truppe wertlose Titel. Das ist doch wie im richtigen Leben, nich?
Sorry, aber bevor wir das klären, brauchen wir noch ein paar andere Angaben, wie Alter, Adresse, Schuhgröße und Schlachtenerfahrung.Was macht eine Freifrau eigentlich genau? Brauch ich 'n Wappen?
Fangen wir erst mal mit den einfachen Dingen an.
1. Handelt es sich um die Beantragung eines normalen Freifrauen-Titels oder um die Beantragung eines Reichsfreifrauen-Titels?
2. Soll der Titel vor 1806 oder nach 1806 verliehen werden?
3. Herkunftsland?
4. Wo befanden Sie sich, als Wilhelm der II. abdankte?
5. Blut ?
( ) rot (-> ablehnen, nicht-adlig)
( ) grün (-> NASA informieren)
( ) blau (-> soll mal weniger saufen)
6. Wer soll den Titel verleihen (hm, das kann ich selbst ausfüllen: Kaiser von Byzanz, Beschützer der Kelten, Marquis of Montrose).
7. Wieviel Quadratmeter soll das zum Lehen vergebene Anwesen haben und soll es von weltlicher Obrigkeit (Schloß, Burg) oder von geistlicher Obrigkeit (Kloster, Abtei, Dom) geklaut werden?*
*Mit der Zuweisung des Lehens erfolgt eine Legitimationsurkunde zu Eroberungsversuchen ohne Haftung des Beurkundenden. Wie der Antragssteller/die Antragsstellerin ihre Rechte an dem Lehen einfordert, ist seine/ihre Sache.
Weitergehende Rechte habe ich bislang nicht rausgefunden. Außer, dass Du bei bestimmten Antworten ein Perlenkrönchen tragen darfst.