Coronavirus-Spiel

Was geht im Mittelalter?
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Norbert von Thule
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Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Spiel für alle (deutsche Ausgabe)

Spieldauer: 1 Monat

Die Spielregeln:

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Ereigniskarten:

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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spielverderber

Beitrag von Norbert von Thule »

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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Heute in der Frankfurter Rundschau:
Katja Thorwarth hat geschrieben:
Interview mit Rechtsexpertin

Coronakrise: „Risikogruppen haben nichts davon, wenn alle ‚weggesperrt‘ werden“

Die Bewegungsfreiheit ist aufgrund der Coronakrise massiv eingeschränkt. Sind die Einschnitte notwendig bzw. rechtens? Die Juristin Jessica Hamed im Interview.

Jessica Hamed studierte Rechtswissenschaft in Mainz und Buenos Aires (Argentinien). Seit 2016 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und im Februar 2020 wurde ihr der Titel Fachanwältin für Strafrecht verliehen. Als Strafrechtlerin ist sie ständig mit Fragen des Verfassungsrechts befasst und hat in diesem Zusammenhang jüngst zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht gewonnen. Sie ist zudem als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz tätig.

Die Coronakrise hat die Bewegungsfreiheit der Bürger*innen massiv eingeschränkt. Wie ordnen Sie das rechtlich ein?


Eingegriffen wurde in nahezu alle Freiheitsgrundrechte. Die körperliche Bewegungsfreiheit ist, je nach Bundesland/Gemeinde/Landkreis, zwar unterschiedlich intensiv betroffen. Allerdings wurde generell die Freizügigkeit und die allgemeine Handlungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Vielen Menschen wird durch die Schließung von Geschäften die Ausübung ihres Berufs untersagt, sodass dort in den Kernbereich der Berufsfreiheit und gegebenenfalls in die Eigentumsfreiheit eingegriffen wurde. Die Versammlungsfreiheit – eines der wichtigsten Grundrechte in einem Rechtsstaat – ist faktisch aufgehoben. Die Glaubensfreiheit ist durch die Schließung religiöser Begegnungsstätten massiv eingeschränkt. Auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung wird eingegriffen, wenn der Staat, wie angekündigt, Kontaktverstöße in Wohnungen verfolgen will. Mit anderen Worten, es ist kaum ein Grundrecht nicht massiv in seinem Kernbereich betroffen.

Kontaktsperre während Coronavirus-Pandemie: Einmalig in der bundesdeutschen Geschichte

Wie bewerten Sie das?

So etwas gab es noch nie in der bundesdeutschen Geschichte. Es wirft die Frage auf, ob es gerechtfertigt sein kann, Millionen Menschen, denen wohl kein schwerer Krankheitsverlauf droht, von anderen Menschen, bei denen ebenfalls nicht mit einem solchen zu rechnen ist, fernzuhalten.

Was ist der Unterschied zwischen der Ausgangseinschränkung und der Kontaktsperre? Wie würde die Ausgangssperre aussehen?

Bei einer Ausgangsbeschränkung muss jedes Verlassen der Wohnung gerechtfertigt werden, das heißt, gegenüber den Behörden ist ein „triftiger Grund“ glaubhaft zu machen. Zum Beispiel würde man sein Anliegen, joggen gehen zu wollen, durch Trainingskleidung glaubhaft machen können. Bei einer Kontaktsperre ist es indes grundsätzlich gestattet, sich (alleine) frei zu bewegen, eine Rechtfertigung darf von den Behörden nicht verlangt werden.

Bei einer echten Ausgangssperre dürfte das Haus/die Wohnung gar nicht mehr verlassen werden. Aber auch die teilweise bestehenden Ausgangsbeschränkungen könnten noch intensiviert werden, in dem die Ausnahmetatbestände reduziert werden.

Vieles ist schwammig formuliert. Mit Leuten aus meinem Haushalt gilt keine Abstandsregel. Was ist mit meiner Familie, die nicht mit mir zusammen wohnt?

Von den Abstandsregeln ausgenommen sind diejenigen, die zusammen in einem Haushalt leben. Sei es als Familie, sei es als Wohngemeinschaft. Hintergrund ist der, dass diese Menschen alleine aufgrund ihrer Wohnsituation einen engen Kontakt haben und sich ohnehin gegenseitig anstecken würden. Das bedeutet aber auch, dass die Personen einer Familie, die nicht in einem Hausstand leben, wie fremde Menschen behandelt werden. Gewünscht ist natürlich, dass sich die Menschen auch nicht im privaten Raum näher kommen. Vielleicht eine Frage der Zeit, bis auch das kontrollieren wird…

Kritik an den Maßnahmen in der Coronakrise ist verpönt

Warum werden diese Maßnahmen widerstandslos hingenommen?


Zum einen denke ich aus Angst vor der Situation. Zum anderen aber auch aus Angst vor massivem Gegenwind, wenn man sich „in einer solchen Krise“ kritisch zu Wort meldet. Die Länder der Welt überbieten sich aktuell mit Maßnahmen, selbst die Bevölkerung verlangt nach schärferen Regeln. Das Gebot der Stunde scheint zu sein: Inter arma silent leges, also im Krieg – um einmal Macrons Rhetorik aufzunehmen – schweigen die Gesetze. Mehr ist mehr. Markus Söder verweist immer wieder darauf, dieses oder jenes hätten andere Länder auch gemacht. Dabei wird verkannt, dass sich die Länder im Hinblick auf ihr Gesundheitswesens, der Bevölkerungszahl, -dichte und des Alters, Vorerkrankungen, Sozialverhalten, Lebenssituation usw. erheblich unterscheiden. Deutschland ist nicht Italien oder Großbritannien.

Die Coronakrise bestimmt den Alltag aller, es gibt keine anderen Themen mehr ...

Dieser natürlich sehr ernstzunehmenden Krisenlage gelingt es, die gesamte öffentliche Aufmerksamkeit zu fesseln und nahezu alle anderen Themen wegzufegen. Wir steuern auf einen Zustand zu, in dem Unsicherheit und Angst bald über Wochen, Monate und eventuell Jahre aufrechterhalten bleiben. Das lähmt offenbar die ganze Gesellschaft, und das ist äußert beunruhigend.

Sie sehen also nichts Positives in einem „shutdown“?

Die Kontrolle über das Virus zu erlangen, bedeutet meines Erachtens auch, wieder Kontrolle über unsere Gedanken und unser Wertesystem zu erlangen. Die zwei Wochen des „shut down“ sollten dafür genutzt werden, fachübergreifend unter Jurist*innen, Ökonom*innen, Soziolog*innen und anderen alternative Wege ernsthaft zu diskutieren. Wir brauchen einen offenen Diskurs.

Coronakrise: Diversen Ausgangsbeschränkungen laut Ansicht vieler Juristen allesamt rechtswidrig

Hätte ich mit einer Klage gegen die Einschränkungen einen Chance?

Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.

Das VG München hat im Übrigen aus formalen Gründen die in Bayern am 20.03. erlassene Ausgangsbeschränkung zugunsten zweier Einzelpersonen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht zweifelt nämlich an, dass die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden durfte.

Warum ist der § 28 keine Rechtsgrundlage für die erlassenen Allgemeinverfügungen?

Die Norm deckt zwar Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen sind, gestattet aber bereits keine auf die Allgemeinheit bezogenen. Zudem dürfen solche Maßnahmen auch nur kurzfristig verhängt werden, was sich direkt aus dem Wortlaut der Norm ergibt. Dort heißt es nämlich: „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Darunter fällt offensichtlich keine pauschale zweiwöchige Verfügung.

Dasselbe dürfte im Ergebnis auch dann gelten, wenn die Maßnahmen nicht per Allgemeinverfügung, sondern - wie inzwischen mehrheitlich - per Rechtsverordnung angeordnet werden.

Sie sagen, der Staat hätte durchaus Alternativen. Warum werden diese nicht mit offenem Ausgang diskutiert?

Mir erscheint der Gedanke der langjährigen Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff für aufdrängend erwägenswert. Sie weist daraufhin, dass ein weitgehender „shutdown“ allenfalls für sehr begrenzte Zeit aufrechterhalten werden kann. Daher schlägt sie vor, die einschneidenden Restriktionen auf „Ruheständler und ggf. andere spezielle Risikogruppen“ zu konzentrieren, da damit „diejenigen aus dem Infektionsgeschehen [herausgehalten werden] […], die im Falle einer Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen…“. Diesem Gedanken schließe ich mich unter der Prämisse an, dass aktuell nicht anzunehmen ist, dass alle Probleme nach zwei Wochen etwa durch die Entwicklung einer wirksamen Behandlungsmöglichkeit oder der Erfindung eines Impfstoffes, gelöst werden können.

Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Risikoanalyse blieb unbeachtet - Beispielloses Staatsversagen

Aber es gibt doch auch viele jüngere Corona-Patienten mittlerweile.

Das ist korrekt und ist bei einer steigenden Anzahl an Erkrankungen schon statistisch zu erwarten. Gleichwohl bleibt das Robert Koch-Institut dabei, als Risikogruppen Folgende zu benennen: ältere Menschen (steigend ab etwa 50-60 Jahren), Menschen mit Vorerkrankungen und Raucher*innen. Es muss daher diskutiert werden, ob für die Rettung der Risikogruppen die Existenzgrundlage der gesamten Bevölkerung geopfert werden darf, wenn es weniger einschneidende Möglichkeiten gibt. Problematisch könnte allerdings sein, dass darüber überwiegend diejenigen zu entscheiden haben, die zu dieser Risikogruppe zählen oder sich als Politiker*in mit ihr verbunden fühlen.

Aber wie könnte der Umgang mit sogenannten Risikogruppen konkret aussehen?


Konkret könnte das die teilweise Isolierung von Risikogruppe bedeuten, also die Geltung von Ausgangsbeschränkungen ausschließlich für besonders gefährdete Teile der Bevölkerung. Das ist rechtlich meiner Meinung nach offensichtlich eher möglich – zumindest mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage, die man sich ja derzeit „bastelt“ – als ein länger andauernder allgemeiner, für alle geltender lockdown.

Was ist mit dem Vorwurf, alte und kranke Menschen einfach wegzusperren?


Momentan ist nahezu die gesamte Bevölkerung „weggesperrt“. Alle „wegzusperren“ statt das „Wegsperren“ auf diejenigen zu beschränken, die wir besonders schützen müssen, ist meines Erachtens eine gefährliche, falsch verstandene Solidarität. Die besonders gefährdeten Personen – insbesondere die Ruheständler*innen – haben nichts davon, wenn die langfristigen Folgen die sind, dass aufgrund massiver wirtschaftlicher Einschnitte, z.B. im Gesundheits- und Pflegesystem, noch weitere Kürzungen vorgenommen werden müssen. Man sollte auch bedenken, dass in Deutschland – anders als etwa in Italien– das Modell der Mehrgenerationenhäuser die Ausnahme ist. Die Lebensrealität sieht faktisch so aus, dass alte und pflegebedürftige Personen überwiegend in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen „gesteckt“ werden oder ohnehin auf sich gestellt alleine leben. Den Aufschrei empfinde ich als einigermaßen heuchlerisch.

Wäre das juristisch rechtens?

Unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse in Bezug auf die Identifizierung von Risikogruppen und den absehbaren Folgen, die ein anhaltender allgemeiner lockdown für weite Teile der Bevölkerung hätte, insbesondere die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz Einzelner mit allen Implikationen (z.B. Gefahr der Verarmung, die ihrerseits auch ein Risikofaktor für Krankheitshäufigkeit und höhere Sterblichkeit ist) und die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Folgen, gehe ich davon aus, dass eine solche Maßnahme rechtmäßig durchführbar wäre.

Und was ist mit dem Gleichheitsgrundsatz?

Grundsätzlich gilt nach dem Grundgesetz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Indes können Ungleichbehandlungen jedenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn es für die Benachteiligung zwingende Gründe gibt, zum Beispiel in Abwägung mit anderen Grundrechten. Für das Unterscheidungsmerkmal „Alter“ sehe ich noch nicht einmal eine Ungleichbehandlung – die liegt nämlich nur vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird. Dasselbe dürfte für das Unterscheidungsmerkmal Krankheit gelten, sofern sie nicht als Behinderung einzustufen ist.

Aber wenn alte Menschen oder Kranke etwas nicht dürfen, was die Jungen und Gesunden dürfen, dann ist das eine Ungleichbehandlung aufgrund eines Unterscheidungsmerkmals.

Die juristische Definition von Ungleichbehandlung unterscheidet sich von der Allgemeinsprachlichen. Wir Jurist*innen fragen uns, ob wir hier zwei Situationen haben, die gleich sind. Sprich: Ist die Situation eines älteren Menschen mit der eines jungen Menschen vergleichbar. Nehmen wir die Helmpflicht beim Motorradfahren. Autofahrer*innen müssen keinen Helm tragen. Wenn wir nun sagen, beide Gruppen sind doch motorisierte Verkehrsteilnehmer – und damit im wesentlichen gleich – käme wir zu einer Ungleichbehandlung, die man rechtfertigen müsste (und kann).

Wählt man als Oberbegriff Kraftradfahrer*innen, hätten wir schon keine Ungleichbehandlung. Es kommt also darauf an, welchen Bezugspunkt man wählt. Das sind aber juristische Feinheiten, auf die es für das Grundverständnis nicht ankommt. Denn eine etwaige Ungleichbehandlung könnte hier unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse offenkundig mit der unterschiedlichen Risikoexposition gerechtfertigt werden.

Wie sehen Sie das koreanische Modell?

Südkorea hat mit einer erheblichen Anzahl an Testungen, der konsequenten Nachverfolgung von Ansteckungswegen und intensiver Hygienemaßnahmen (Desinfizierungen des öffentlichen Raums, mundschutztragende Bevölkerung, flächendeckende Fiebermessung usw.) die Ausbreitung des Virus in den Griff bekommen, ohne dass es zu einem shutdown gekommen ist. Allerdings würde ich mich gegen eine Handyortung aussprechen.

Wie ordnen Sie Spahns Änderung zum Infektionsschutzgesetz ein?


Mit den beabsichtigten Änderungen zieht der Bund letztlich die momentan bei den Ländern liegende Kompetenz weitestgehend an sich. Es ist völlig klar, dass eine solche Änderung in einer Nichtkrisenzeit zumindest beim Bundesrat keine Zustimmung fände. Sicherlich ist ein koordiniertes Vorgehen in einer Krisensituation erforderlich. Allerdings darf man nicht vergessen, dass nicht in jedem Bundesland die gleichen Maßnahmen erforderlich sind. Jedes Bundesland ist anders betroffen. Insoweit stehe ich der quasi Entmachtung der Länder sehr skeptisch gegenüber, da ich glaube, dass die Länderregierungen die Situation für ihr Land besser einschätzen können und es unserem föderalen System widerspricht. Wir dürfen gespannt sein, welche Länder sich ihrer Entmachtung widersetzen. Vielleicht sind die aber auch ganz froh, die Verantwortung abgeben zu können.

Hätte der Staat besser vorbereitet sein müssen?


2013 wurde dem Bundestag eine Risikoanalyse des Robert Koch-Instituts für gerade dieses Szenario vorgestellt. Dass sich die Risikoanalyse vom 10.12.2012 nicht einmal acht Jahre später wie ein Drehbuch dessen liest, das wir gerade durchleben, kann man als blanke Ironie ansehen, wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung diesen Bericht ersichtlich nicht zum Anlass genommen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Im Hinblick darauf wird man zur gegebenen Zeit fragen müssen, ob wir hier Zeug*innen eines beispiellosen Versagens geworden sind und wie wir das in Zukunft vermeiden können.
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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Montrose
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Montrose »

Spieldauer: 1 Monat
Das Spiel wird verlängert.

"Zahle 60 Euro!"-Ereigniskarte
Es gibt Berichte, wonach eine chinesische Wissenschaftlerin die Seuche aus einer Fledermaushöhle geholt hat. Um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden, schlage ich folgende Gemeinschaftskarte vor: "Frauen dürfen ausgeschriebene Waldwege nur in männlicher Begleitung verlassen."
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Contra:

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Revolution:

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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Platzmieten von Seestraße (10,00 €) bis Schlossallee (150,00 €)

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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Aachener Strafe (35,00 €) und Kölner Strafe (150,00 €)

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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Neue Ereigniskarten:

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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Neue Ereigniskarten aus Bayern:

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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Die neuen NRW-Ereigniskarten:

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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Der Spielplan:

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Montrose
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Montrose »

Das ist wie Fußball. Entscheidend ist nicht der Halbzeitstand, sondern das Ergebnis am Ende des Spiels.
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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

... und "Nach dem Spiel (COVID-19) ist vor dem Spiel (COVID-20)." (Sepp Herberger)
Montrose
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Montrose »

Super Aufgabenteilung zwischen uns. Du für die Leichtfüßigen, ich für die harten Jungs.
Hab heute wieder beim Einkaufen jemandem gesagt, er soll hinter die Markierung an der Kasse treten.
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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Spielphase 2 auf dem Südtiroler Spielbrett:

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Montrose
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Montrose »

Ich würde noch den Satz unterstreichen:
"Tische und Utensilien, wie Essig und Öl, müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden."

Gerade solche Sätze lösen bei mir schwerwiegende Lachkrämpfe aus. UUUAHAHAHAHAHA. UUUAHAHIHIHIHI.
Stellt euch das mal praktisch vor. Wie soll das gehen? Da müsste an jedem Tisch ein Kellner stehen, der die Benutzung von "Utensilien" überwacht. "Tante Heidi, hol mal bitte den Kellner, denn ich habe gerade den Salzstreuer benutzt."

Mama: "Fritzle, jetzt musst du aber loslaufen, sonst kommst du zu spät in die Schule!"
Fritzle: "Ach Mama, ich kann doch mit Überschallgeschwindigkeit fliegen. Ich bring dir auf dem Weg sogar noch Rosen vom Mond mit"

(Und das Fritzle breitet seine Arme aus und mach "Rschrschrsch." Weil ein mit Überschall fliegendes Fritzle eben rschrschrsch macht. ..... Warum erzähl ich das mit dem Fritzle. Das ist doch Blödsinn. Ja, ganz genau, es ist Blödsinn. Genau wie dieses "Landesgesetz".)


"Bei ständigem Kundenkontakt unterhalb von 1 Meter muss eine Maske des Typs FFP2 ohne Ventil verwendet werden."

UAHAHAHAH, neinneinein, ich krieg schon wieder einen Lachanfall. Was bedeutet denn "ständig"? Wie lang braucht ein Virus in Südtirol, um von einem zum anderen zu kriechen? Husch husch Schneckerl. Außerdem: der Sicherheitsabstand ist 1,5 bis 2 m. Unter 1 m sei eine FFFP-2-Maske zu tragen. Was aber gilt zwischen 1 m und 1,5, m?? DA IST EINE LÜCKE! Außerdem frag ich mich, woher die Leute die genauen Abständen kennen Haben die immer einen Meterstab dabei? Und erst das Virus... das muss ja ein Hirn haben, das sagt "Jööötzt dorfst nüd springe, sonst foollst no rundä, hä! Dös üs zu waaait."


"Sport im Freien ist erlaubt, wenn ein Sicherheitsabstand von drei Metern..."
Wieso 3 Meter??? Nach einer anderen Studie werden für Spazierengehen 5 Meter empfohlen.
https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/ ... t-100.html
Wenn ich mir als "Sport im Freien" Joggen vorstelle, dann sind 3 Meter bei weitem nicht ausreichend.
WIE ... KOMMEN..... DIE..... AUF.....GENAU.....DREI....... METER? Klar, man hat ja auch noch den Mundschutz auf .... bei schwerem Ausatmen bläst es die Luft oberhalb des Mundschutzes schön in die Höhe ... parabolische Flugbahn wie bei einer Kanonenkugel. Oder, noch genauer: Jetstream-Effekt = großer Schub auf kleine Fläche. Ergebnis: Fliegt noch weiter.

An solchen Details merkt man, dass das alles nur Geschwätz ist.


"Eine Person pro 10 Quadratmeter"
Eine Fläche von 0,5 Meter x 20 Meter ergeben auch 10 Quadratmeter, bei der sich aber eine Person locker einer anderen auf 1 Meter Abstand nähern könnte. Ist das wahrscheinlich? Natürlich, wenn zwei Kunden in einem Gang zwischen Regalen stehen, der eine am linken, der andere am rechten Regal, Rücken an Rücken, aber links und rechts ist der Gang frei.

Was bedeutet das? Dia 1/10 Räägel is füan Oooorsch. Genau das ist das Problem: Blabla-Regeln, die, wenn man sie mal konkret auf einem Blatt aufzeichnet, sofort als Quatsch erscheinen. Da kann man noch tausend andere Regeln "für die Sicherheit" erfinden. Zum Beispiel, sich öfter mal am Ohr zu kratzen.




Ihr merkt wohl, dass mich die ganze Sache in Rage bringt. Dann gibt es noch in Zeitungen dumme Kommentare. Und dann natürlich direkte Gespräche, die man nach 20 Sekunden beenden kann. "Meinst du nicht auch, dass die Merkel und blablablab .. Komplott, Verschwörung, Unterdrückung." Und dann frage ich "Warum?" Warum sollte eine Frau aus der Uckermark, die gerne Apfelkuchen backt und, wenn sie scheißmächtig oder scheißreich sein will, bloß mal zum Telefonhörer greifen muss .... warum sollte ausgerechnet diese Frau dir in deinem kleinen Kaff in Hinterfurzingen dein Leben mit Absicht schwer machen wollen? Warum?

Und dann ist das Gespräch zu Ende. Die Verschwörungstheoretiker sind nach einer Frage bereits mundtot. Die wissen dann nix mehr. Das kommt davon, wenn man seinen Sozialkundeunterricht in Hollywood-Filmen absolviert hat, in denen Brad Pitt aus einem Helikopter springt. Schlimmer als das Virus ist der Bazillus dooficus. Ja, ich will mich auch erzürnen, ich will mich auch ereifern, ich will mitmarschieren, mitprotestieren, die Sprüchebanner hochhalten, Kampflieder singen, mit Eiern schmeissen, mit der Revolution drohen ...... aber, liebe Freunde, .... nicht für eine dumme Sache.

Ich würde mich auch über Öffnungen usw. freuen. Aber das ist so unglaublich schlampig von den Politikern gemacht, dass es einen einfach nur ankotzt.
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Norbert von Thule
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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Wir spielen das Coronavirus-Spiel nach den oben aufgeführten Regeln auf verschiedenen Spielbrettern.

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Wenn dir die Italien-Edition in Phase 2* nicht mehr gefällt, findest du in der Survival-Edition ein apokalytisches Szenario.

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Die Spielregeln ändern sich jedoch nicht.

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* Die Kassandrarufe sind verstummt

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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

Dieses Spiel macht süchtig!

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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

"Gehen Sie nicht mehr direkt ins Gefängnis!"-Karte

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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

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Re: Coronavirus-Spiel

Beitrag von Norbert von Thule »

20 Punkte:

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Während der Großteil der Personen mit Covid-19 keine psychiatrischen Probleme bekommen wird, muss jedoch trotzdem untersucht werden, welche Faktoren bleibende psychische Gesundheitsstörungen hervorrufen können. Nur so können Interventionen zur Prävention und Therapie entwickelt werden. Dieses Fazit zog Professor Anthony David, Studienhauptautor, aus den neuen Erkenntnissen.
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